Wie gehe ich vor, wenn ich beim Konsulat einen Pass aus dem Herkunftsland beantragen möchte?

Die erste Voraussetzung für die Erstellung eines nationalen Pass ist der Eintrag in das Geburtenregister des entsprechenden Landes. Die Geburt des Kindes muss dafür bei der entsprechenden Botschaft angezeigt werden. Einige Länder akzeptieren hierfür eine internationale Geburtsurkunde, die durch das deutsche Standesamt ausgestellt wird.

Ein Pass kann nur durch die sorgeberechtigte Person beantragt werden. Liegt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern, müssen diese den Pass beantragen. Wurde das Sorgerecht entzogen, kann der Vormund die Dokumente beantragen. Die Vormundschaft muss dann durch die beglaubigte und mit einer Apostille versehene Übersetzung des entsprechenden Gerichtsbeschluss sowie die beglaubigte Übersetzung der Bestellungsurkunde für den Vormund belegt sein. Die Botschaften einiger Länder kommunizieren aber nicht mit (Amts-)Vormündern.

Im konkreten Kontakt mit den Konsulaten kann es hilfreich sein, in der Amtssprache des entsprechenden Landes zu kommunizieren, ggf mithilfe von Übersetzungssoftware oder Übersetzer*innen. Alle Kommunikation sollte dokumentiert werden (auch das Ausbleiben von Antworten), sodass gegebenenfalls belegt werden kann, dass die Ausstellung eines Passes nicht möglich oder zumutbar ist und ein so genannter grauer Pass beantragt werden kann.