Was ist eine ungeklärte Identität?
Eltern eines Kindes müssen bei der Anmeldung des Kindes (Geburtsregister) die eigene Identität durch Ausweisdokumente nachweisen. Tun sie dies nicht, entsteht eine ungeklärte Identität. Die Geburt und Existenz des Kindes ist zwar registriert, die Identität gilt aber als ungeklärt. Der Nachweis über die Identität ist die durch das Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde. Darin ist die nachgewiesene Identität der Eltern bzw. eines Elternteiles vermerkt. Liegt dies nicht vor, fertigt das Standesamt stattdessen einen Geburtsregisterauszug an. Hierin ist vermerkt: “Identität nicht nachgewiesen” bzw. “Namensführung nicht nachgewiesen”.

