Was ist eine Duldung bzw. eine Aufenthaltsgestattung?

Eine Duldung ist eine aufenthaltsrechtliche Zwischenkategorie für Personen, denen kein Aufenthaltsrechts erteilt wurde, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Duldungen werden meist mit einer Gültigkeit von 1, 3 oder 6 Monaten erteilt und müssen verlängert werden. Eine Duldung ist kein legaler Aufenthaltsstatus, sondern nur das Dulden der Anwesenheit, die Ausreisepflicht bleibt bestehen.

Eine Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt nur den rechtmäßigen Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag. Die Aufenthaltsgestattung ist mit speziellen Pflichten (z.B. Residenzpflicht) und Rechten verbunden.

Beide Dokumente sind keine regulären Aufenthaltstitel.