Unter welchen Bedingungen ist eine Anspruchseinbürgerung möglich?

Aufenthaltstitel, bei denen eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG in Betracht kommt:

  • §7 abs. 1. S.3 AufenthG
  • §28 abs. 1 S. 2 AufenthG (evtl. als Wechsel vom § 25 abs. 3-5 AufenthG da Art. 6 GG auch für Pflegefamilien gilt, wenn eine gewachsene Verbindung zwischen Kind und Pflegeeltern entstanden ist – daher nicht gleich bei Aufnahme des Kindes zu beantragen.) Hier gibt es allerdings kaum vorzuweisende Fälle und die Ausländerbehörden begrenzen den Elternbegriff häufig auf „leibliche Eltern“.
  • 3. § 33 AufenthG