Mein Pflegekind wurde in Deutschland geboren, erhält es damit automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft?

Nein, in Deutschland gilt das Abstammungsprinzip. Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt ein Kind nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Mindestens ein (leiblicher) Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Dann besteht die Möglichkeit auf eine doppelte Staatsangehörigkeit. Das Kind erwirbt dann die Staatsangehörigkeit der Eltern sowie auch die deutsche Staatsangehörigkeit.