Kann mein Pflegekind ohne Papiere der Schulpflicht nachkommen?

In Deutschland werden alle Kinder – entsprechend Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a) der UN-Kinderrechtskonvention – mit der Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Ausweispapier. Im Gegensatz zu anderen Behörden müssen Schulen und andere Bildungs- und Erziehungseinrichtungen auch keine Daten an Ausländerbehörden weitergeben.