Was ist das Stufenmodell / Stufenverfahren zur Identitätsklärung?
Das Stufenmodell des Bundesverwaltungsgericht regelt die Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren. Es schreibt vor, dass die Identität in der Regel zuerst durch einen gültigen Nationalpass nachgewiesen werden muss. Ein Übergang zu niedrigeren Stufen ist nur erlaubt, wenn die Beschaffung eines Passes unmöglich oder unzumutbar ist.
Stufe 1: Nationalpass.
Stufe 2: Anerkannter Passersatz oder amtliches Dokument mit Lichtbild (z. B. Identitätskarte).
Stufe 3: Sonstige amtliche Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Führerschein).
Stufe 4: Sonstige Beweismittel (z. B. Zeugenaussagen).
Stufe 5: Umfassende Würdigung des Vorbringens im Einzelfall.
Subsidiarität: Eine höhere Stufe hat immer Vorrang. Erst wenn ein Nachweis dort scheitert oder unzumutbar ist, greift die nächste Stufe.
Mitwirkungspflicht: Bewerber müssen aktiv bei der Beschaffung von Dokumenten der jeweiligen Vorstufe mitwirken. Eine eidesstattliche Versicherung reicht als alleiniger Nachweis nicht aus.
Es empfiehlt sich, den Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde zu suchen und nachzufragen, welche Bemühungen notwendig sind, um eine Stufe „zu beweisen“.

