Wir reisen nicht viel, braucht das Kind überhaupt einen Pass?
Ja. Für ausländische Kinder gilt grundsätzlich eine Passpflicht ab Geburt nach §3 AufenthG. Ein Passdokument belegt die Staatsbürgerschaft des Kindes und ist für die Erteilung eines Aufenthaltstitels und gegebenenfalls die Einbürgerung zwingend erforderlich.

