Was ist das Stufenmodell / Stufenverfahren zur Identitätsklärung?
Das Stufenmodell des Bundesverwaltungsgericht regelt die Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren. Es schreibt vor, dass die Identität in der Regel zuerst durch einen gültigen Nationalpass nachgewiesen werden muss. Ein Übergang zu niedrigeren Stufen ist nur erlaubt, wenn die Beschaffung eines Passes unmöglich oder unzumutbar ist. Stufe 1: Nationalpass. Stufe 2: Anerkannter Passersatz oder amtliches Dokument mit Lichtbild…

