Mein Pflegekind ist EU-Bürger:in. Wie ist die aufenthaltsrechtliche Situation da?
Für EU Bürger:innen gilt das “Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern” (Freizügigkeitsgesetz/EU – FreizügG/EU). Dieses Gesetz ermöglicht die visumfreie Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbsarbeit oder Arbeitssuche. Kinder von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger:innen leiten ihr Aufenthaltsrecht aus dem Status der Eltern ab. Dieses Recht gilt auch nach dem Tod oder Wegzug der Person, von der…

